für Garagentor-, Drehtor-, Schiebetor-, Industrietorantriebe, Schranken, Rohrmotoren, Funk und Zubehör
Vielen Dank für dein Vertrauen in Produkte aus dem Hause SOMMER Antriebs- und Funktechnik GmbH.
Zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus dem Kaufvertrag leisten wir folgende Teilegarantie, beginnend ab Rechnungsdatum des SOMMER Beleges:
Ein Garantieanspruch ist ausgeschlossen bei Verbrauchsmitteln und Verschleißteilen, z. B. Batterien, Leuchtmitteln usw.
Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzlieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber die laufende Garantiezeit.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die gesamte Garantiezeit nicht.
Der Garantieanspruch ist eingeschränkt auf das Land, in dem das Produkt gekauft wurde. Die Ware muss auf einem von SOMMER vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein. Ein entsprechender Kaufbeleg muss vorliegen und eingereicht werden. Indirekte Kunden der Firma SOMMER müssen sich an den entsprechenden Handelspartner wenden, bei dem das Produkt bezogen wurde.
Der Garantieanspruch besteht nur für den Schaden am Vertragsgegenstand selbst.
Die Gesamtanlage (z. B. Antrieb und Tor) wurde nach geltenden Normen (z. B. nach ASR A1.7) in den vorgeschriebenen Zeiträumen gewartet. Dies ist durch entsprechende Belege nachzuweisen.
Die SOMMER Industrietorantriebe der Baureihe GIGAsedo, GIGAroll und GIGAspeed sind im Allgemeinen für eine Lebensdauer von 500 Betriebsstunden (Summe aus Öffnungs- und Schließzeit des Tores) konzipiert und so exemplarisch mit einem Dauertest bei konstanter Nennlast und unter Einhaltung der Spezifikationen geprüft. Grundlage zur Erreichung der Lebensdauer ist dabei die Einhaltung der in der Montage- und Betriebsanleitung genannten Angaben, Vorschriften und Normen. Die Nenndaten sind bezogen auf eine Umgebungstemperatur von 25 °C und eine Höhenlage <1000 m ü. NN. Bei Betrieb im Bereich der Grenzwerte, ist gegebenenfalls eine Reduzierung des zulässigen Drehmoments und eine Anpassung der Einschaltdauer zu berücksichtigen. Voraussetzung ist eine bestimmungsgemäße Verwendung des Antriebes sowie dessen fachgerechte Montage.
Alle Mängel an einem Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, werden im Rahmen des Garantiezeitraums durch SOMMER beseitigt. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich nachzubessern, gegen mangelfreie zu ersetzen oder durch einen Minderwert zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von SOMMER.
Bitte beachte, dass sich der Geltungsbereich der freiwilligen Herstellergarantie ausschließlich auf die private Nutzung der Anlage erstreckt. Unter privater Nutzung verstehen wir maximal 10 Zyklen (AUF/ZU) pro Tag. Industrielle Anwendungen mit weit höheren Nutzungszyklen sind mit SOMMER fallbezogen vor dem Kauf abzustimmen.
Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau sowie für die Überprüfung entsprechender Teile und Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der Garantie ausgeschlossen. Durch Entfernen oder Unkenntlichmachung des Typenschildes erlischt der Garantieanspruch.
Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch:
Ansprüche aus dieser Garantie setzen voraus, dass du uns die Mängel, die durch die Garantie behoben werden sollen, rechtzeitig anzeigst. Eine Anzeige ist nur rechtzeitig, wenn uns die Anzeige spätestens zwei Wochen nach dem Zeitpunkt zugeht, zu dem du erstmals Kenntnis von dem Mangel erlangst. Die Anzeige muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Ansprüche aus dieser Garantie verjähren innerhalb von 1 Jahr ab Ende des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist und du von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hast oder hättest erlangen müssen.
Die Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dieser Garantie einschließlich ihrer Wirksamkeit sind die an unserem Sitz zuständigen Gerichte.
Gültig ab Juli 2021